Unsere Ziele

Die Gemeinde Heimberg soll ihre Eigenständigkeit behalten.

Wir sind ein starker Partner für benachbarte Gemeinden.

 

Die Identität von Heimberg wird erhalten und gestärkt.

Erhaltung der Grünflächen und Landwirtschaftszonen zwischen den Quartieren

Die Zwischenräume bleiben in ihrem ursprünglichen Charakter erhalten.

 

Weiteres Bauen erfolgt verdichtet innerhalb den Quartieren.

Begegnungszonen in Quartieren

Wir setzen uns für ein attraktives Ortsbild mit zeitgemässer Architektur in Heimberg ein.

 

Wir fördern Begegnungszonen, die das Zusammenleben in den Quartieren in ihrem eigenen Charakter stärken, z.B. Wohnstrassen, Spielplätze, Grillplätz, Alters- und Jugendtreffs.

 

Wir begrüssen die Initiativen der Quartier-Leiste.

Lokale Arbeitsplätze / keine Steuererhöhung

Wir fördern das lokale Gewerbe und schaffen damit Arbeitsplätze, die mehr Steuereinnahmen generieren. So können wir einen günstigen Steuerfuss behalten und trotzdem sinnvolle Investitionen tätigen.

Generationen verbinden

Wir setzen uns für attraktive Sportstätten und vielseitige, familien- und seniorengerechte Wohngemeinschaften ein.

Verkehr und Mobilität

Der Ausbau von Langsamverkehr und öV hat für uns hohe Priorität. Die Entwicklung der Elektro-Mobilität wird genau beobachtet, Trends werden bei lokalen Beschaffungs- und Infrastrukturvorhaben vorausschauend berücksichtigt.

Energie

Wir setzen uns dafür ein, dass Heimberg das Bewusstsein um den sorgsamen Umgang mit Energie allgemein fördert und Ziele mittels eines strategischen Massnamenplans setzt für die Substitution nichterneuerbarer Energien auf Gemeindeebene und diese in quantitativer wie terminlicher Hinsicht spezifiziert.

 

Wir setzten uns für die Förderung der erneuerbaren Energien im Gebäudebereich wie auch für die Mobilität ein.

 

Ab sofort sollen keine Ölheizungen mehr installiert werden dürfen.

 

Wir streben an, dass ein massgeblicher Anteil davon lokal bzw. in der Region produziert wird. Neben dem Wasser sehen wir Sonne und Wind als die erneuerbaren Energieträger mit dem grössten Potential für die nahe Zukunft.

 

Für neue Wohn- und Gewerbeflächen werden verbindliche Vorgaben für die Nutzung von erneuerbaren Energien festgelegt. Die definierten Energieziele von Bund und Kanton finden Einlass in die lokalen Reglemente.

 

Das Baureglement wird dahingehend überarbeitet und den technischen Entwicklungen entsprechend nachgeführt. Energetische Massnahmen werden gegenüber altrechtlichen Bestimmungen priorisiert. Bei energetischen Sanierungen sollen Bauherren erleichterte Bedingungen und zweckdienliche Ausnahmen für die Projekt-Realisation beanspruchen können wenn diese massgeblich dem Einsparen von Energie und/oder der Umstellung auf erneuerbare Energieträger dienen.